Der Mandant kauft eine Gebrauchtimmobilie. Kurz nach dem Einzug bemerkt er eindringende Feuchtigkeit. Er sieht sich vom Verkäufer arglistig getäuscht. Auf den ersten Blick scheint wegen des Gebäudemangels ein Baurechtsfall vorzuliegen. Tatsächlich geht es jedoch um den Nachweis der arglistigen Täuschung und infolge dessen um Rücktritt oder Schadensersatz usw. Damit geht es hier schwerpunktmäßig um allgemeines Zivilrecht und Kaufrecht.
Von Baurecht bis Verkehrsrecht: Meine umfassende Beratung im Zivilrecht
Als Anwalt liegt mein Fokus auf dem Zivilrecht und hierbei speziell auf verschiedenen Rechtsbereichen, in denen ich meine Mandanten unterstütze. Dazu gehören das Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.
Im Bereich Baurecht stehe ich meinen Mandanten zur Seite, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Baumängeln, Vertragsverletzungen oder Problemen bei der Bauabnahme geht. Dabei berate ich sowohl private Bauherren als auch Unternehmen und Gewerbetreibende.
Das Erbrecht ist ein weiterer wichtiger Bereich, in dem ich tätig bin. Hier unterstütze ich meine Mandanten bei Fragen rund um die Regelung des Nachlasses, Testamente oder Schenkungen. Auch bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Erbfolge bin ich als Ansprechpartner zur Stelle.
Im Familienrecht berate ich meine Mandanten in Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht. Hierbei ist es mir besonders wichtig, eine individuelle Lösung zu finden, die den Bedürfnissen und Interessen der betroffenen Personen gerecht wird.
Das Mietrecht ist ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit. Hier stehe ich Mietern und Vermietern bei rechtlichen Fragen rund um den Mietvertrag, Mietmängel, Kündigung oder Mieterhöhungen zur Seite.
Schließlich zählt auch das Verkehrsrecht zu meinem Tätigkeitsbereich. Hierbei geht es vor allem um Unfallregulierungen, Schadensersatzansprüche, Bußgeldbescheide oder Führerscheinangelegenheiten.
Es ist wichtig zu betonen, dass aufgrund der komplexen Fallgestaltungen randscharfe Abgrenzungen einzelner Rechtsgebiete oft nicht möglich sind. Daher ist es von Vorteil, einen erfahrenen Anwalt zu haben, der auch bei überschneidenden Problemen die nötige Fachkenntnis und Erfahrung hat.
Baurecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Fallbeispiele
Fallbeispiel 1
Fallbeispiel 2
Im Rahmen einer Ehescheidung muss die gemeinsame Immobilie auf einen Partner übertragen und umfinanziert werden. Hier geht es zum einen um mögliche Zugewinnausgleichsansprüche, gleichzeitig bei der Umfinanzierung aber auch um die Frage, in welcher Höhe ist bei vorzeitiger Kreditablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank gerechtfertigt. Das Gebiet des Familienrechts ist hier verlassen.
Fallbeispiel 3
Ein Vermächtnisnehmer will einen Erben in Anspruch nehmen, der kurz vor dem Ableben des bereits geschäftsunfähigen Erblassers unter missbräuchlicher Verwendung einer Vorsorgevollmacht den Teil des Geldes, aus welchem das Vermächtnis zu erfüllen war, vom Konto des Erblassers auf sein eigenes Konto übertragen hat. Gegenüber dem Bedachten argumentiert der Erbe nunmehr, er habe mit dem mutmaßlichen Willen des zwischenzeitlich verstorbenen Erblassers gehandelt. Geld ist auf dem Konto des Erblassers nicht mehr vorhanden, deshalb könne das Vermächtnis nicht mehr erfüllt werden. In diesem Fall liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit nicht im Erbrecht, sondern auf dem Nachweis der sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung des Vermächtnisnehmers und damit geht es um Deliktsrecht bzw. unerlaubte Handlungen.