1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Esens – § 142 StGB
Eheleute M und E setzen sich nach dem wöchentlichen Großeinkauf im Supermarkt in Esens in ihr Fahrzeug. M setzt das Fahrzeug bei eingeschalteter Musik etwas zurück, um besser aus der Parklücke zu kommen und touchiert dabei das dahinter stehende Fahrzeug am Nummernschild. Den Anstoß bemerken weder M noch die E auf dem Beifahrersitz. Am Abend erscheint die Polizei bei M und hält ihm vor, der Fahrer des hinter ihm stehenden Pkw habe ihn wegen Unfallflucht angezeigt, da er sich trotz des deutlich vernehmbaren Anstoßgeräusches vom Unfallort entfernt habe.
M sucht einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt in Esens auf und fragt, wie er sich verhalten soll. Nach gründlicher Sachverhaltsaufklärung rät der im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwalt dem M, dass zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte genommen wird. Danach erfolgt eine vertiefte verkehrsrechtliche Prüfung des Falles.
Bereits jetzt weist der im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwalt darauf hin, dass § 142 StGB (Unfallflucht) voraussetzt, dass der Täter sich in Kenntnis eines nicht ganz unerheblichen Schadens vom Unfallort entfernen muss. Bei einem lediglich beschädigten Nummernschild, Wert 30,00 EURO, lege der Schaden unter der Bagatellsumme von 50,00 EURO (OLG Nürnberg DAR 2007,530). Es wäre in diesem Falle die Einstellung des Verkehrsstrafverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO zu beantragen. Liegt der Schaden höher, ist im Verkehrsrecht die Frage nach der Wahrnehmbarkeit des Zusammenstoßes zu stellen. Der im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwalt klärt M zunächst auf, dass es grundsätzlich zulässig ist, während der Fahrt Radio zu hören und die akustische Nichtwahrnehmbarkeit durch Einholung eines unfallrekonstruierenden Sachverständigengutachtens sowie eines biometrischen bzw. wahrnehmungspsychologischen Gutachtens unter Beweis gestellt werden kann. Auch in diesem Fall ist aus Kostengründen eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht nützlich.
Auch in Verkehrsstrafsachen berät der im Verkehrsrecht tätigte Rechtsanwalt.
Haben Sie zu diesen oder anderen verkehrsrechtlichen Problemen Fragen, so kontaktieren Sie mich bitte.