Übergreifend. Rechtssicher.<br><i>In Esens.</i>

Tätigkeitsgebiete

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in den Bereichen des Zivilrechts.

Hier arbeite ich überwiegend in den Bereichen

  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

Bitte beachten Sie:
Randscharfe Abgrenzungen einzelner Rechtsgebiete sind häufig aufgrund der komplexen Fallgestaltungen nicht möglich.

Beispiel 1:

Der Mandant kauft eine Gebrauchtimmobilie. Kurz nach dem Einzug bemerkt er eindringende Feuchtigkeit. Er sieht sich vom Verkäufer arglistig getäuscht. Auf den ersten Blick scheint wegen des Gebäudemangels ein Baurechtsfall vorzuliegen. Tatsächlich geht es jedoch um den Nachweis der arglistigen Täuschung und infolge dessen um Rücktritt oder Schadensersatz usw. Damit geht es hier schwerpunktmäßig um allgemeines Zivilrecht und Kaufrecht.

Beispiel 2:

Im Rahmen einer Ehescheidung muss die gemeinsame Immobilie auf einen Partner übertragen und umfinanziert werden. Hier geht es zum einen um mögliche Zugewinnausgleichsansprüche, gleichzeitig bei der Umfinanzierung aber auch um die Frage, in welcher Höhe ist bei vorzeitiger Kreditablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank gerechtfertigt. Das Gebiet des Familienrechts ist hier verlassen.

Beispiel 3:

Ein Vermächtnisnehmer will einen Erben in Anspruch nehmen, der kurz vor dem Ableben des bereits geschäftsunfähigen Erblassers unter missbräuchlicher Verwendung einer Vorsorgevollmacht den Teil des Geldes, aus welchem das Vermächtnis zu erfüllen war, vom Konto des Erblassers auf sein eigenes Konto übertragen hat. Gegenüber dem Bedachten argumentiert der Erbe nunmehr, er habe mit dem mutmaßlichen Willen des zwischenzeitlich verstorbenen Erblassers gehandelt. Geld ist auf dem Konto des Erblassers nicht mehr vorhanden, deshalb könne das Vermächtnis nicht mehr erfüllt werden. In diesem Fall liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit nicht im Erbrecht, sondern auf dem Nachweis der sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung des Vermächtnisnehmers und damit geht es um Deliktsrecht bzw. unerlaubte Handlungen.

Tipp:

Stellen Sie gegebenenfalls eingangs zu Ihrem Problem umfassende Fragen. Meist wird dann schnell deutlich, wo der Schwerpunkt des Falles liegt. Zum Erfahrungsschatz eines umfänglich beschäftigten Zivilrechtlers gehören zwingend auch die oben skizzierten Bereiche. Nur wer diese beherrscht, kann Ihnen wirklich auf seinem Fachgebiet helfen.